Wieviel sind Zehn?
Mein Enkelsohn Nikklas meint für sehr viel: Zehnhundertmillionentausend. Manchmal sind es bei den Veranstaltungen in der Altstadt gefühlt tatsächlich so viele, zumindest an fast jedem zweiten Wochenende eine. Natürlich freut man sich über jede Veranstaltung in der Altstadt, die da auch wirklich hingehört wie Altstadtfest, Döbbekochefest oder vielleicht auch der Weihnachtsmarkt. Aber manches könnte gut auch woanders sein! Gab es da nicht einmal den Zentralplatz? Jedenfalls ein Weihnachtsmarkt, der schon im November beginnt und eigentlich keiner mehr ist, sondern ein Glühwein und Bratwurst-Fest, der wäre dann besser wie das Oktoberfest auf dem Messegelände aufgehoben.
Als sich die Bürgerinitiative bei der FBG-Fraktion vorstellte erfuhr sie hier, dass eine Anfrage gestellt wurde zur (Zu-)Vielzahl der Veranstaltungen in der Altstadt und Möglichkeiten zur Dezentralisierung. Durch die unterschiedlichen für die Genehmigung zuständigen Stellen scheint der Gesamtüberblick zu fehlen. Man spricht von zehn Veranstaltungen, die genehmigt werden können. Die Bürgerinitiative hat versucht, dies nachzuprüfen. Es sind 10 Veranstaltungs-Tage laut BGH V41/03 für sogenannte seltene Störereignisse und die jährlich einmal stattfinden wie Volksfeste.… und da gehören Auf- und Abbau dazu. Apropos Abbau: Sternen-Shoppen bis 24 Uhr am Samstag, noch Abbau in der Nacht und den Sonntag, den 4. Advent hindurch; muss das wirklich sein? Vom OVG Rheinland-Pfalz wurden nur maximal 5 Veranstaltungen „von herausragender sozialer Bedeutung für das öffentliche Gemeinschaftsleben“ zugestanden.
Wer entscheidet also und nach welchen Vorgaben und wer kontrolliert dies? Hier wird die BI mit allem Nachdruck eine Klärung herbeiführen!
Helmut Herrmann, Stellv. BI Vors.