In der Ratssitzung vom 25.05.2023 haben zwei Fraktionen des Rates die Problematik von fehlender Landstromversorgung für Schiffe insbesondere Hotelschiffe an Anlegestellen an Rhein und Mosel thematisiert. Ebenso wurde eine große Anfrage zur Situation am Peter Altmeier Ufer gestellt.
Mit Einrichtung der sechs Anlegestellen am Peter Altmeier Ufer begann eine langjährige Auseinandersetzung der Anwohner mit der Verwaltungund und KO-Tourstik bzgl. massiver Beeinträchtigungen durch Lärm, Verkehre und Immissionen. Durch die Landstromversorgung und Etablierung einer Nutzungsvereinbarung konnte eine akzeptable Lösung erreicht werden.
Im Hinblick von Verkehren, ausgehend von Reisebussen und Andienungsfahrzeugen bedarf es einer baulichen Lösung um den Anforderungen einer fußgänger- und fahrradfreundlichen Nutzung des Peter Altmeier Ufers, in diesem hochfrequentierten Bereich, gerecht zu werden. Auch bei einer Überplanung von Teilbereichen der Uferpromenade, sollten anzudienende Schiffe die Liegeplätze zwingend nutzen, die den größten Abstand zur Wohnbebauung aufweisen.
Der jahrelange Prozess zu einer akzeptablen Lösung zeigt das die Probleme rundum Anlegestellen, insbesondere für Hotelschiffe, komplex sind. Umso unverständlicher ist es, das im Vorfeld einer Genehmigung einer Anlegestelle, die Schaffung einer Landstromversorgung, der Zwang diese zu nutzen und letztendlich eine verbindliche Nutzungsvereinbarung nicht geprüft bzw. geschaffen wurden. Ein Versäumnis der Verwaltung. Die BI hatte bereits im Juli 2022 sich kritisch zu einer neuen Anlegestelle in KO-Ehrenbreitstein geäußert. Zur Anlegestelle im Rauental sollten Gespräche mit dem Wasserschiffahrtsamt geführt werden, mit der Zielvorgabe diesen öffentlichen Ankerplatz in einen Bereich zu verlagern, der eine größere Entfernung zur Wohnbebauung aufweist, um die Beeinträchtigungen durch Lärm und Immissionen zu minimieren. Sollte dies technisch nicht machbar sein, gilt es sicherzustellen das der Ankerplatz explizit nur bei Hochwasser bzw. bei Schließung der Schleus genutzt werden darf.