Bürgerinitiative “Unsere Altstadt” nimmt Entscheidung des Stadtrates zur Kenntnis und bedauert Nichtbeachtung von Verfahrensvorschlägen
Die Bürgerinitiative “Unsere Altstadt” nimmt die Entscheidung des Koblenzer Stadtrates vom 1. Februar 2024 in Bezug auf die Bebauungsmaßnahme rund um den “Garten Herlet” bedauernd zur Kenntnis. Vorallem, dass auf die vielfäligen Widersprüche, Eingaben und Anregungen aus der Bevölkerung in der Verwaltungsvorlage nur unzureichend eingegangen wurden bedauern die Altstädter. Nachdenklich stimmt auch, dass das Schreiben der Bürgerinitiative von Mitte November 2023 an den Oberbürgermeister, dass die Ergebnisse der bisherigen Gesamtplanung eine Neubewertung des bisherigen Verfahrens nach sich ziehen müsste, bis heute nicht beantwortet wurden. Konkret wurde gebeten die Planungskriterien im Interesse der Koblenzer Bevölkerung und unter Würdigung der Eingaben gegen die bisherigen Planungen des Investors zur weiteren Verfahrensabwicklung gemäß § 1 BauGB erneut zu bewerten und die weiteren Schritte auszusetzen. Dies bezog sich auf die Reduzierung der Baumassenzahl Hotelneubau; Wegfall eines Vollgeschosses und damit Wegfall einer Anzahl von notwendigen Stellplätzen und Verkleinerung der TGA/Flächenunterbauung des Herletgartens, die Beachtung diverser Vorgaben für Hochbau, Erschließung und Umwelt nach BImSchG, ein eigenständiges Gutachten für Naturschutz, Artenschutz, Biodiversität und Bodenordnung gemäß gesetzlicher Vorgaben, die Kontrolle des Durchführungsvertrages inklusive Monitoringverfahren nach BauGB und die planungsrechtliche Absicherung der Gesamtmaßnahme durch Neuaufstellung eines Bebauungsplanes gemäß BauGB.
Weitere Informationen unter https://www.bi-koblenz-altstadt.de/buergerinitiative-bittet-oberbuergermeister-um-pruefung/