Gefährliche Verkehrssituation durch Fahrräder in der Jesuitengasse
und Rekordverdächtige Reaktion!
Enge Straßen und Gassen, das macht den Charme der Koblenzer Altstadt
Leider schafft dies auch Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und Autos, besonders wenn diese Verkehrsregeln nicht beachten oder Ausschilderungen Missverständlich oder unzureichend sind
Seit längerem versucht die Bürgerinitiative “Unsere Altstadt” eine optisch auffäligere und eindeutige Verkehrsführung in der Koblenzer Altstadt und durch die enge Jesuitengasse umzusetzen. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen im Zuge der Befahrung durch Radfahrer, die — trotz der beengten Verhältnissen und Einfahrtverbot von seiten des Entenpfuhls — die Gasse als Abkürzung nutzen. Der Vorschlag eines entsprechenden Hinweises vom Jesuitenplatz aus wurde bislang auch nicht aufgenommen. Zahlreichen Dienststellen der Stadt Koblenz und der Polizei wurde dies schon vorgetragen.
Am 3. Mai kurz vor 9 Uhr kam es erneut zu einer gefährlichen Begegnung mit einem Radfahrer der gegen die Einbahnstrasse fuhr. Durch Zufall war der Vollzugsdienst vor Ort, griff aber nicht ein. Darauf angesprochen kam die die Belehrung, dass dies nicht in die Zuständigkeit fallen würde und zunächst müsste die gesetzlichen Vorschriften und Beauftragung zur Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit geändert werden. Dies wurde von der BI umgehend nochmals an die Verwaltung herangetragen. Noch am gleichen Tag erfolgte von der Straßenverkehrsbehörde die Mitteilung, dass eine neue Beschilderung erfolgen würde. In entsprechenden Verwaltungsdeutsch heißt es dazu: “Derzeit ist vom Entenpfuhl kommend unterhalb des Straßennamens das Verkehrszeichen (VZ) 267 StVO (Verbot der Einfahrt) angebracht. Das Zeichen untersagt nur die Einfahrt in der gesperrten Richtung. Da die Straße hinter dem VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) nicht als Einbahnstraße ausgewiesen ist, darf dort in beiden Richtungen gefahren werden. Vom Jesuitenplatz aus kommend ist derzeit keine Beschilderung vorhanden. Bei der Jesuitengasse handelt es sich um eine sehr enge Gasse mit mehreren Eingängen zu Wohnhäusern und Geschäften. Eine Durchfahrt für den Kfz- und Radverkehr ist daher grundsätzlich nicht möglich. Um dies künftig von beiden Seiten zu verdeutlichen und gleichzeitig das Bild einer einheitlichen Fußgängerzone zu erhalten, wird VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt), an der Einmündung Entenpfuhl, durch VZ 242.1 StVO (Beginn der Fußgängerzone) ersetzt. Vom Jesuitenplatz aus kommend wird ebenfalls der Beginn der Fußgängerzone (VZ 242.1) installiert. VZ 242.1 StVO (Beginn einer Fußgängerzone) begründet ein Benutzungsverbot für Fahrzeuge, zu denen auch Fahrräder zählen. Zur Belieferung der anliegenden Geschäfte innerhalb der Jesuitengasse ist der Lieferverkehr, wie im übrigen Bereich der Fußgängerzone, in der Zeit von 5 bis 11 Uhr und von 17.30 bis 19 Uhr zugelassen. Die Anordnung werde an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Hier erfolgt eine Bestandsaufnahme, ggf. müssen die Verkehrszeichen erstellt/bestellt werden. Anschließend werden die Schilder vor Ort aufgestellt.” Es geht, …auch wenn es noch etwas dauern kann!